AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
SELECTED EVENTS GMBH
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Den vertraglichen Leistungen der SELECTED EVENTS GmbH liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.
1.2. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennt SELECTED EVENTS nicht an, auch wenn SELECTED EVENTS Aufträge ausführt, ohne zuvor nochmals ausdrücklich den Bedingungen des Kunden widersprochen zu haben.
1.3. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
2.1. Der Kunde beauftragt die SELECTED EVENTS mit den Vertragsleistungen entsprechend dem zeitlich letzten Angebot von SELECTED EVENTS. In der Regel erstrecken sich die Vertragsleistungen auf die Planung, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen (Events).
2.2. Es ist SELECTED EVENTS gestattet, zur Erbringung seiner Vertragsleistungen Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Gemäß dem mit dem Kunden vereinbarten Leistungsumfang tritt SELECTED EVENTS gegenüber Dritten als Generalunternehmer auf. Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – unmittelbar zwischen SELECTED EVENTS und den Dritten. Um eine reibungslose Durchführung des Auftrages zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde, die Kommunikation mit Dritten ausschließlich durch SELECTED EVENTS erfolgen zu lassen. Eine direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit eventuellen Dritten unter Ausschluss der SELECTED EVENTS ist nicht vorgesehen.
2.3. Unser Angebot in Form der Vorlage einer Veranstaltungsplanung ist bis zum Zustandekommen des Vertrages freibleibend.
2.4. Mit Annehmen der von SELECTED EVENTS vorgeschlagenen Veranstaltungsplanung erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen.
2.5. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme durch SELECTED EVENTS zustande.
2.6. Bei Produktionen und Bauelementen: Alle angebotenen Positionen stehen und verbleiben im Eigentum von SELECTED EVENTS und werden nur mietweise zur Verfügung gestellt.
2.7. Zusatzleistungen und Mehrarbeit, die SELECTED EVENTS nicht zu vertreten hat und nicht Bestandteil eines Angebots sind, werden gesondert berechnet.
§ 3 Bezahlung
3.1. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtliche Nebenabgaben.
3.2. Die Rechnungsstellung der Agenturleistung erfolgt in folgenden Schritten
50% des zuletzt genehmigten Budgets, bei Auftragserteilung
40% des zuletzt genehmigten Budgets, 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
10% des zuletzt genehmigten Budgets, nach Durchführung der Veranstaltung
Die Rechnung ist 10 Tage nach Eingang fällig.
Alle Preise sind Nettopreise, falls nicht anders ausgewiesen.
3.3. Die in der Grobkostenkalkulation genannten vorläufigen Budgets gelten für den in dem Individualvertrag/-auftrag aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Zusatz- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die für die Leistungen des Auftragnehmers geltenden Tagessätze ergeben sich aus dem Individualvertrag/-auftrag.
3.4. Angefallene Spesen stellt SELECTED EVENTS dem Kunden neben dem (Brutto-) Veranstaltungspreis gesondert in Rechnung. Entsprechende Originalbelege werden dem Kunden ausgehändigt.
3.5. Einzeln aufgezeigte Positionen und Nebenkosten können pauschaliert abgerechnet werden. Unter Nebenkosten fallen Kosten, wie z.B. Kommunikations- und Büropauschalen.
3.6. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SELECTED EVENTS.
§ 4 Leistungen und Änderungen
4.1. Die Leistungen ergeben sich aus dem detaillierten Angebot, welches im von SELECTED EVENTS erstellten Konzept und im Kostenangebot aufgeführt sind.
4.2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern oder vermindern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch SELECTED EVENTS.
4.3. Die bei Buchung evtl. herangezogenen bildlichen Informationen und Inhalte haben lediglich einen unverbindlichen Informationscharakter, ohne dass deren Inhalte gewährleistet werden.
4.4. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.5. Im Falle der Erhöhung der Umsatzsteuer im Zielgebiet (Land der Veranstaltung) behält sich SELECTED EVENTS das Recht vor, diese entsprechend anzupassen und in Rechnung zu stellen.
4.6. Ein berechnetes Agenturhonorar ergibt sich aus Erfahrungswerten sowie aus einem internen Zeiterfassungsprogramm. SELECTED EVENTS behält sich vor, bei ersichtlichem Mehr-, bzw. Minderaufwand die ursprünglich kalkulierte Zeitberechnung entsprechend anzugleichen.
4.7. Die budgetierten Angebotspreise gelten 4 Monate ab Vertragsschluss. Sind über diese 4 Monate hinausgehende Lieferfristen vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Kunden weiterzugeben. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Erhöhung des Gesamtpreises mehr als 5 % des bei Vertragsschluss budgetierten Gesamtpreises beträgt. Der Kunde hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachte Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die der Auftragnehmer im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages bereits beauftragt hat. Weitergehende Ansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
4.8. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist dieser berechtigt, einen hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung geltenden Berechnungssätze des Auftragnehmers.
4.9. In der Grobkostenkalkulation nicht aufgeführte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden zusätzlich ausgeführt werden oder Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden bzw. nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Kunden oder sonstiger Dritter (soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers sind) werden dem Kunde zusätzlich in Rechnung gestellt.
4.10. Alle Preise für die Leistungen im Ausland wurden mit der im Angebot definierten Kursumrechnung berechnet. Kursänderungen sind vorbehalten.
SELECTED EVENTS ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
§ 5 Budgetführung und Preisänderungen
5.1. Der Auftragnehmer stellt in der Konzeptionsphase eine Grobkostenkalkulation auf, aus der sich die vorläufige Budgetgröße für die Veranstaltung des Auftraggebers ergibt.
Sofern bei Beginn der Veranstaltungsrealisierung noch keine Gesamtvereinbarung vorliegt bzw. rechtsverbindlich geschlossen ist, wird sich der Auftragnehmer vor Beginn der Realisierung vom Auftraggeber die entsprechenden Teilleistungen freigeben lassen.
5.2. In der Folge sind die Budgets vom Auftragnehmer fortlaufend zu pflegen, zu aktualisieren und an den Auftraggeber zu übermitteln. Hierfür erstellt der Auftragnehmer in regelmäßigen Abständen Angebotsaktualisierungen. Wenn der Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen nach Mitteilung einer Angebotsaktualisierung nicht widerspricht, so gilt das aktualisierte Budget als genehmigt.
5.3. Der Auftragnehmer übernimmt üblicherweise die Rechnungsabwicklung der Kosten für alle über ihn beauftragten Dienstleister. Ausgenommen sind alle Dienstleister, die Übernachtung und Transfers anbieten, um die Margenbesteuerung zu vermeiden. Der Auftragnehmer verhandelt die Kosten im Sinne des Auftraggebers. Für die Vereinbarungen, Preisverhandlungen und das Vertragsverhältnis behalten wir uns das Recht vor zusätzliche Kosten zu berechnen. Direkte Preisabsprachen durch den Auftraggeber sind nicht möglich.
§ 6 Vertragsbeendigung
6.1. Der Kunde ist jederzeit zur ordentlichen Vertragskündigung berechtigt.
6.2. In diesem Fall kann SELECTED EVENTS die vereinbarte Vergütung verlangen; hierzu zählen auch Ansprüche Dritter, die SELECTED EVENTS im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. SELECTED EVENTS muss sich aber dasjenige anrechnen lassen, was SELECTED EVENTS infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass SELECTED EVENTS 10% der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistungen entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass dieser Betrag geringer ist als 10%, SELECTED EVENTS steht der Nachweis offen, dass dieser Betrag höher ist als 10%.
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat SELECTED EVENTS in diesem Falle Anspruch auf Ersatz der bis dahin gemachten Aufwendungen, wobei hierzu auch Ansprüche Dritter zählen, die der Auftragnehmer im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat.
Mit Vertragsabschluss erkennt der Kunde die Stornobedingungen der einzelnen Leistungsträger sowie der SELECTED EVENTS an. Deren Aushändigung kann der Kunde im Bedarfsfall von SELECTED EVENTS verlangen.
Bezüglich der zu dem Zeitpunkt der Kündigung von SELECTED EVENTS noch nicht erbrachten Leistungen werden 30% der dafür vereinbarten Vergütung als ersparte Aufwendungen vereinbart.
Diesen Satz wird sich SELECTED EVENTS auf seinen Vergütungsanspruch anrechnen lassen, es sei denn, SELECTED EVENTS weist nach, dass tatsächlich nur geringere Aufwendungen erspart wurden. Umgekehrt bleibt dem Kunden der Nachweis, dass dem Auftragnehmer höhere Aufwendungen erspart geblieben sind, unbenommen.
6.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Voraussetzung ist, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nachhaltig oder gröblich verletzt hat und insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Aufforderung nicht ordnungsgemäß nachkommt. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftragnehmer oder des Rücktritts aus von dem Auftraggeber zu vertretenden Gründen gilt die vorstehende Regelung in Abs. (6.2. und 6.3.) entsprechend. Dem Auftraggeber bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. SELECTED EVENTS hat in diesem Falle Anspruch auf Ersatz der bis dahin gemachten Aufwendungen, wobei dazu auch Ansprüche Dritter zählen, die SELECTED EVENTS im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat.
§ 7 Produktion: Abnahme/ Übergabe/ Prüfungspflicht/ Reklamation
7.1. Der Kunde hat die Pflicht, sich bei der Übergabe oder Abnahme, in Anwesenheit des Auftragnehmers oder eines Erfüllungsgehilfen, von der Vollständigkeit und einer ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten zu überzeugen.
7.2. Mängel, die SELECTED EVENTS zu vertreten hat, sind schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat SELECTED EVENTS eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel einzuräumen.
7.3. Hat der Kunde Material, Leistungen oder einen Teil der Leistung ohne vorhergehende förmliche Abnahme in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt.
7.4. Sofern die SELECTED EVENTS den Mangel nicht behebt oder eine Behebung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann der Kunde Minderung verlangen oder den Vertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Vermietung/ Weitervermietung / Mietmaterial
8.1. Bei reinen Vermietungsgeschäften gelten die gesonderten Mietbedingungen von SELECTED EVENTS, die den Mietangeboten beigefügt werden.
8.2. Eine Weitervermietung von bereitgestelltem Material ist nur mit Zustimmung von SELECTED EVENTS zulässig und entsprechend dem geplanten Nutzen an SELECTED EVENTS zu vergüten.
§ 9 Haftung/ Gewährleistung
9.1. Für die Erfüllung der nach diesem Vertrag und sämtlicher Aufträge im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen haftet SELECTED EVENTS mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in den Grenzen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.2. SELECTED EVENTS haftet nicht und übernimmt keine Gewährleistung für mangelhafte Leistungen oder Lieferungen von Fremdbetrieben, sofern SELECTED EVENTS sich keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Sorgfalts- oder Überwachungspflichten zu Schulden kommen lässt. Jeder Schaden ist im Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9.3. SELECTED EVENTS haftet nicht für Leistungen, die aufgrund höherer Gewalt, schlechtem Wetter und sonstiger von SELECTED EVENTS nicht vertretbarer Umstände (z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Untergang oder Verlust beim Transport usw.) auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, nicht umgesetzt werden können. Sie berechtigen SELECTED EVENTS, die Leistung bzw. Lieferung, um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder gegebenenfalls vom Auftrag zurückzutreten. Die Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. SELECTED EVENTS haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
9.4. Die Haftung von SELECTED EVENTS für Schäden und Aufwendungen, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen, soweit die Ansprüche nicht auf der Verletzung von Vertragspflichten, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertraut oder vertrauen darf, beruhen oder Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Ansprüche, die ihre Grundlage im Produkthaftungsgesetz finden, bleiben ebenfalls unberührt.
9.5. Schadenersatzanspruch besteht nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder es sich um die Verletzung von Kardinalpflicht handelt, bei denen SELECTED EVENTS nur für den bei Vertragsschluss erkennbaren Schaden haftet.
9.6. SELECTED EVENTS übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher / Gäste verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen durch die Installation von Bühnen, Messeständen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Gleiches gilt bei der Beschädigung von durch SELECTED EVENTS angemietetem Equipment.
9.7. Der Auftraggeber haftet SELECTED EVENTS für alle ihm leih- und mietweise überlassenen Gegenstände einschließlich des Ausstellungsstandes insgesamt bis zur Höhe der Wiederherstellungskosten oder des Neuanschaffungswertes (bei Zerstörung und Verlust).
9.8. SELECTED EVENTS haftet nicht für Schäden, die durch die Nichteinhaltung von durch den Auftraggeber erteilten, Instruktionen verursacht werden.
9.9. SELECTED EVENTS tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann.
9.10. Der Veranstalter verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, bezogen auf den Veranstaltungstag, abzuschließen oder eine entsprechende Police vorzulegen.
§ 10 Versicherung
10.1. Versicherungen egal welcher Art schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und für Rechnung des Kunden ab.
10.2. Bei Veranstaltungen ist der Auf- und Abbau, sowie das Arbeitsmaterial durch den Kunden zu versichern.
10.3. Nach Übergabe sowie während der Laufzeit der Veranstaltung übernimmt der Kunde für Verlust und Schäden an Material die volle Haftung. Es wird geraten eine Veranstalter-Versicherung abzuschließen.
§ 11 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 12 Werbung
12.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass SELECTED EVENTS mit der für ihn durchgeführten Veranstaltung werben darf.
§ 13 Urheberklausel
Urheber- und Eigentumsrechte an allen von SELECTED EVENTS oder von SELECTED EVENTS Beauftragten erstellten Konzepten, Entwürfen, Grafiken, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen stehen ausschließlich SELECTED EVENTS zu und sind somit in der vorliegenden Form urheberrechtlich geschützt.
Die Umsetzung ohne Mitwirkung von SELECTED EVENTS sowie die Verteilung, Zitierung und Vervielfältigung – auch auszugsweise – zum Zwecke der Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SELECTED EVENTS gestattet.
§14 Datenschutz
14.1. SELECTED EVENTS versichert alle erhobenen Daten ausschließlich zu Zwecken der innerbetrieblichen Verwendung zu erheben und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt für alle Daten, die der Kunde SELECTED EVENTS im Rahmen einer Anfrage oder eines Auftrages zukommen lässt oder zugänglich macht.
14.2. Der Kunde erklärt seinerseits, dass alle durch ihn bereitgestellten Daten, Unterlagen und Informationen frei von Ansprüchen Dritter sind und sich legal in seinem Besitz befinden.
§ 15 Quellenschutz
Der Kunde verpflichtet sich, keine Geschäfte, auch nicht über vorgeschobene Dritte, gleichgültig ob natürliche oder juristische Personen, mit den bekannt gegebenen Kontakten abzuwickeln.
Die Dienstleister verpflichten sich ebenso, keinen direkten Kontakt ohne ausdrückliche Genehmigung von SELECTED EVENTS mit dem Kunden einzugehen.
§ 16 Gerichtsstand
16.1. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von SELECTED EVENTS.
Der Gerichtsstand ist der Sitz von SELECTED EVENTS.

